Allgemeine Geschäftsbedingungen
Team Net AG, Holländer Weg 2, 97318 Kitzingen, Germany
1. Anwendung - Unsere Allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs und Lieferbedingungen (AGB) gelten für die laufende Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Zudem sind die Geschäftsbedingungen Bestandteil für alle Verkaufsunterlagen, Bestellungen, bzw. Aufträge, Lieferscheine, Kaufverträge und Rechnungen. Unsere AGB werden im Internet auf unseren Webseite veröffentlicht. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung. Wir behalten uns vor jederzeit Änderungen und Ergänzungen der AGB vorzunehmen. Diese Änderungen werden den Kunden schriftlich, auch per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen gelten als angenommen wenn der Kunde nach Erhalt nicht innerhalb von einen Monat schriftlich wiederspricht. Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil der Geschäfts- und Vertragsbeziehung zwischen Team Net und dem Kunden, auch wenn Team Net ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Unsere AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung die den Verkaufsunterlagen beigelegt werden. Künftige Verträge; insbesondere mündlich, fernmündlich oder elektronisch erteilte Aufträge nehmen wir nur unter Einbeziehung unserer jeweils geltenden AGB an. Unsere AGB werden
2. Angebote Vertragsschluss Produktänderungen - Unsere Angebote sind freibleibend und werden ausschließlich schriftlich erstellt. Alle technische Angaben, Abbildungen und Produktbeschreibung in unseren Verkaufsunterlagen sind unverbindlich. Vor dem Hintergrund der ständigen Weiterentwicklung der Produkte durch uns oder unserer Lieferanten behalten uns vor Produktänderungen jederzeit vorzunehmen und/oder auch bestimmte Artikel gegen gleichwertige auszutauschen sofern eine gleichwertige Funktionalität gegeben ist. Wir verkaufen an gewerbliche Abnehmer (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB). Unser Außendienst und Vertriebspartner sind nur zur Vermittlung von Aufträgen befugt. Der Vertragsschluss ist verbindlich durch Unterzeichnung des Auftrags durch den Kunden. Aufträge können auch auf elektronischen Weg oder Fernmündlich erteilt werden. Ein Auftrag gilt erst von uns als angenommen durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Rechnungsstellung oder wenn die Ware ausgeliefert ist.
3. Gewährleistung Unsere Gewährleistung gilt auf die Funktionsfähigkeit der von uns angebotenen Produkte insbesondere auf Werbe- und Verleihanlagen ab Werk. (Verleihanlagen sind Geräte die automatisiert Produkte wie z.B. DVD Filme ausgeben und zurücknehmen) Die Anlagen bzw. Verleihanlagen bestehen aus mehreren elektronischen und mechanischen Bauteilen, Einzelgeräte, Software und Gehäuse. Die Gewährleistung für Gehäuse, die Elektronik der Verleihanlagen beträgt generell 24 Monate, für Software 6 Monate und für mechanische Bauteile 12 Monate ab Gefahrenübergang und im Betrieb unter Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Reinigung und Wartung durch autorisierte Servicetechniker. Gewährleistung darüber hinaus sind nur verbindlich, wenn und soweit sie in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder Rechnung als solche bezeichnet werden. Falls während der Gewährleitungsfristen Geräte oder einzelne Bauteile ersetzt werden, so gilt der dann vereinbarte Wiederanlauf der Gewährleistungszeit nur für die ersetzten Teile. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Ebenso wird keine Gewährleistung übernommen durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Gewalteinwirkung aller Art, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder von ihm beauftrage Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, fehlende oder nicht ordnungsgemäße Wartung, mechanische Erschütterungen aller Art, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, umweltbedingte Einflüsse jeder Art, große Temperaturschwankungen, Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Staub, Magnetismus, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse. Für die Nutzung unserer Produkte am Einsatzort übernehmen wir keine Gewähr. Der Kunde hat selbst und auf eigene Kosten die Beschaffenheit des Einsatzortes herzustellen um einen Störungsfreien Betrieb zu gewährleisten und hat eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen selbst herbei zu führen.
4. Haftung - Die Haftung für Druckfehler und Mängel in Angeboten, Rechnungen und Verkaufsunterlagen ist ausgeschlossen. Wir behalten uns Irrtum vor. Wir übernehmen nur eine Haftung (gleich aus welchem Rechtsgrund), wenn Schäden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch uns zurückzuführen sind. Die Haftung von uns ist wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 12% des Nettowertes der unmöglichen Lieferung oder Leistung begrenzt. Wir haften nicht für mittelbare Schäden, Betriebsausfall, Mangelfolgeschäden oder sonstige Kosten aller Art sowie entgangene Einnahmen oder Gewinn.
5. Preise Zahlungsbedingungen Eigentumsvorbehalt - Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlich Mehrwertsteuer ohne Abzug von Skonto. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme zur Zahlung fällig soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Restsumme ist spätestens am Abhol- oder Liefertag bei Übergabe zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der Fälligkeit oder eines gesondert vereinbarten Zahlungszieles berechnen wir bankübliche Sollzinsen, mindestens jedoch 8 % p.a. und behalten uns vor weitere Lieferungen einzustellen oder abzulehnen. Für jede Mahnung berechnen wir pauschal 30,- € Mahnkosten. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte vor dem Übergang des Eigentums zu verkaufen, zu verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
6. Gefahrenübergang - Lieferung Montage Einweisung Der Gefahrübergang (nach § 446, 447 BGB) gilt ab Werk. Die Abholung und daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Mit Übergabe der Ware ab Werk an den Kunden oder beauftragten Transportunternehmen ist der Gefahrenübergang nach § 446 BGB auf den Kunden über gegangen. Ab Werk übernimmt der Kunde neben den Gefahrenübergang, die Verpackungs-, Transport- und Montagekosten. Die Produkte sind ab Lager oder Werk vom Kunden oder einen von ihm beauftragten auf eigene Gefahr abzuholen. Werden wir vom Kunden beauftragt, bleibt der Gefahrenübergang ab Werk beim Kunden. Die Abhol- bzw. Lieferzeiten bei Auftrag sind nur ungefähr vereinbart da externe Transportunternehmen von uns beauftragt werden. Fehlende, falsche oder beschädigte Produkte und/oder Verpackungen sind auf dem Frachtbrief vor Unterzeichnung zu vermerken. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Lieferort ist in der Auftragsbestätigung angegeben. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde die hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerungskosten, zu tragen. Soweit nichts schriftlich vereinbart ist, schafft der Kunde bis zu dem vereinbarten Liefer- bzw. Aufstelldatum die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen nach unseren Vorgaben damit wir oder unser Servicepartner die Montage und Installation durch führen können. Die Montage beinhaltet ausschließlich die Installation der Verleihanlage ohne Nebenarbeiten wie z.B. elektrische Anschlüsse, Wanddurchbrüche, Malerarbeiten usw.. Nach Inbetriebnahme erfolgt die Einweisung. Alle dabei entstehenden Kosten trägt der Kunde. Die Kosten werden je nach schriftlicher Vereinbarung pauschal oder nach tatsächlichen Arbeitsaufwand nach Stunden abgerechnet.
7. Abnahme Mängel - Nacherfüllung - Die ab Werk übergebenen bzw. gelieferten Produkte sind am Liefertag vom Kunden zu untersuchen und bei erkennbaren Mängeln unverzüglich anzuzeigen. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte am Liefertag als mängelfrei genehmigt. Die Beschaffenheit der Produkte ist in der Auftragsbestätigung und Verkaufsunterlagen beschrieben. Sofern die gelieferten Produkte nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben oder sonst mit einem Mangel behaftet sind, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung bzw. Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung in einen angemessenen Zeitrahmen berechtigt. Wir haben das Recht die Nacherfüllung zu verweigern wenn damit unverhältnismäßige Kosten verbunden sind. Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Übergabe beim Werk. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt. Zu Sachmängeln gehören nicht Mängel wie z.B. jede Art von äußeren Einwirkungen auf die Produkte, fehlerhafte Bedienung durch den Kunden oder einen von ihm beauftragen Dritten sowie Eingriff in die oder Modifikation der Produkte. Soweit die Produkte während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel aufweisen, wendet sich der Käufer vorrangig an deren Hersteller, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen. Schlägt dies fehl, gelten unsere vorstehenden Gewährleistungen.
8. Service und Wartung - Serviceleistungen und Wartungsarbeiten sind Kostenpflichtig. Sie werden vor Ort oder mittels Internet und Telefon durch uns und/oder beauftragte Servicepartner erbracht. Die angebotenen Serviceleistungen werden von uns oder unseren Vertragspartner bekannt gegeben. Kunden können diese Leistungen in Anspruch nehmen durch Abschluss von Serviceverträgen, die Preise, Konditionen und Leistungen regeln.
9. Datenschutz - Geheimhaltung - Kundendaten unterliegen bei uns der elektronischen Datenverarbeitung. Wir werden bei der Nutzung personenbezogener Daten die relevanten Datenschutzbestimmungen beachten. Bei Bedarf sind wir berechtigt die personenbezogene Daten an unsere Zulieferanten und Servicepartner weiter zu leiten. Wir werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene, als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegenüber unseren Kunden auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
10. Anwendbares Recht Gerichtsstand Sonstiges - Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten ausschließlich Würzburg vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Stand: 01.01.2007
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